Zweigverein im Verband der Köche Deutschlands e.V.
- Berufsfachverband -
angeschlossen im Landesverband der Köche Mitteldeutschlands

 

§ 1 Name und Sitz

 Der Verein führt den Namen

,,Regionaler Köcheklub Gera e. V."

Er ist in das Vereinsregister beim AG Gera eingetragen.
Der Sitz des Vereins ist Gera.

§ 2 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, auch wenn keine Zuerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgen sollte.

Zwecke des Vereins sind

  1. Pflege der Kollegialität durch regelmäßige Veranstaltungen.
  2. Förderung und Unterstützung des Berufsnachwuchses sowie die Betreuung der Berufskollegen.
  3. fachliche und kulturelle Veranstaltungen der Kochkunst im Raum Gera.
  4. Repräsentation des Berufsstands in der Öffentlichkeit.
  5. Pflege und Darstellung der Kochkunst.
  6. Durchführung von Jugendwettbewerben und Kochkunstveranstaltungen im Raum Gera
  7. Weiterbildungsveranstaltungen und Seminare im Raum Gera.

§ 4 Selbstlose Tätigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Der Verein ist rassistisch, politisch und konfessionell neutral.

Die Wertschätzung der einzelnen Mitglieder, bei Geburtstagen und Jubiläen wird durch den Vorstand festgelegt und durchgeführt.

§ 5 Mittelverwendung

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Die Wertschätzung der einzelnen Mitglieder, bei Geburtstagen und Jubiläen wird durch den Vorstand festgelegt und durchgeführt.

§ 6 Verbot von Begünstigungen

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 7 Erwerb der Mitgliedschaft

Vereinsmitglieder können natürlichen Personen oder juristische Personen werden.
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.
Über den Aufnahmeantrag entscheidet-der Vorstand.
Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die
Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

Durch die Mitgliederversammlung können Ehrenmitglieder ernannt werden, die sich nach mindestens 5-jähriger Vereinsmitgliedschaft besondere Verdienste um den Verein erworben haben.

§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

§ 9 Beiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung. Mitglieder, die noch nicht volljährig sind, sind von der Beitragszahlung befreit. Die Mitgliederversammlung kann bestimmen, dass ein Ehrenmitglied von der Erhebung von Beiträgen befreit ist. 

10 Organe des Vereins Organe

des Vereins sind die

Mitgliederversammlung und der

Vorstand.

§ 11 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorslands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfer/innen Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.

Alle zwei Jahre findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.

Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens drei Wochen vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.

Anträge über die Wahl zum Vorstand oder die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.

Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen.

Jedes Mitglied kann sich oder ein anderes Mitglied bei Wahlen zum Vorstand in die Wahlliste aufnehmen lassen. Zum Beginn dieser Mitgliederversammlung werden 2 Mitglieder zum Wahlvorstand gewählt, die auch die Richtigkeit und Vollständigkeit der Wahlliste prüfen und einstimmig entscheidet, ob ein Wahlvorschlag gültig ist. Jedes anwesende Mitgiied erhält eine Wahlliste, wobei die 5 Bewerber, die die meisten Stimmen auf sich vereinen, zum zukünftigen Vorstand gewählt sind.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.
Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.

Über die Beschlüsse der Mitgliede'rversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftfütirer zu unterzeichnen ist.

§ 12 Vorstand

Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden, dem/der Kassierer/in . Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt.
Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Die Wiederwahl ist zulässig.

Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

§ 13 Kassenprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einer Periode eine/n Kassenprüfer/in.
Diese/r darf nicht Mitglied des Vorstands sein.

Die Wiederwahl ist zulässig.

§ 14 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins, nach zwei Jähriger Ruhefrist an den „Landesverband der Köche Mitteldeutschland im Verband der Köche Deutschlands" der das unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

im Original gezeichnet
Klaus Schumann, Gera 
Vorsitzender

Satzung Regionaler Köcheklub Gera e.V. PDF-Download1.60MB 

 

 

 

Unsere wichtigsten Sponsoren
und Unterstützer der Arbeit des Vereins

Besonderer Dank gebührt unseren Sponsoren für ihre aktive und stets unkomplizierte Mitwirkung zur Verwirklichung unserer Vereinstätigkeit. Diese Sponsoren und Unterstützer haben die Arbeit des Vereins in den letzten Monaten durch Geld- und Sachspenden bzw. Leistungen und Engagements unterstützt: